Das Recht auf Bildung
Was beinhaltet das Recht?
Im Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention steht, dass alle Kinder ein Recht auf den kostenlosen Besuch einer Grundschule haben und diese auch besuchen müssen. Außerdem haben Staaten die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Kinder auch weiterführende Schulen sowie Hochschulen besuchen können. Außerdem sollen die Staaten dafür sorgen, dass es allen Kindern in der Schule gut geht und möglichst viele einen Abschluss machen.
Wozu dient das Recht?
Das Recht ist wichtig für die Chancengleichheit der Kinder. Alle sollen die Möglichkeit haben, Lesen und Schreiben zu lernen sowie später einmal eine Berufsausbildung zu erhalten, unabhängig von dem Umfeld, aus dem sie kommen.
Wie funktioniert die Umsetzung des Rechts in Marburg?
Die Umsetzung des Rechts in Marburg funktioniert gut. Dadurch, dass es in Deutschland nicht nur ein Recht auf Bildung sondern auch eine Schulpflicht gibt, ist die Umsetzung sogar gesetzlich geregelt. In Marburg gibt es verschiedene Schulformen, die unterschiedliche Personengruppen ansprechen. Es gibt viele Grundschulen, die von allen Kindern besucht werden müssen. Der Unterrichtsstoff ist derselbe also haben hier in Marburg alle dieselben Chancen das Recht auf Bildung wahrzunehmen. Nach der vierjährigen Schulzeit können die Kinder dann gemeinsam mit ihren Eltern entscheiden, auf welche weiterführende Schule sie gehen möchten. Während die Kinder vor der Grundschule keine Möglichkeit haben, selbst auszuwählen, gibt es nun mehrere Angebote für die Schülerinnen und Schüler. Man hat als Jugendlicher die Wahl zwischen Gymnasien, Real‑, Haupt‑, Sonder- und Privatschulen. Es gibt zwar häufig Empfehlungen, welche weiterführende Schule geeignet wäre, aber die Entscheidung liegt bei den Schülern selbst.
Wie finden wir das?
Wir finden es generell gut, dass es eine Schulpflicht in Deutschland gibt, aber in ärmeren Ländern wird das Recht nicht so gut umgesetzt wie bei uns. In Mosambik zum Beispiel kostet ein Schulset 5 Euro und es gibt keine Schulpflicht. Positiv ist außerdem, dass man kein Schulgeld zahlen muss. Negativ in Marburg ist hingegen, dass viele Schüler keine kostenlosen Busfahrkarten bekommen und ihre täglichen Fahrten selbst zahlen müssen. Man könnte ja meinen, dass einige aufgrund ihres Wohnortes, ja sogar aufgrund ihrer Straßenlage benachteiligt werden, weil sie nicht im Einzugsgebiet der geltenden Luftlinie liegen und somit alle Kosten selbst tragen müssen. Aufgrund dieser geltenden Regelungen ist man dadurch auch bei der Schulwahl sehr eingeschränkt, da man nicht mehr frei wählen kann, wenn man auf die Busfahrkarten angewiesen ist.
Jona Hartmann, Vorstandsmitglied, Svenja Michel, ehemaliges Vorstandsmitglied, Elias Hescher, Delegierter