Arti­kel: Das Recht auf Bildung (Arti­kel­reihe in der Ober­hes­si­schen Presse zu den Kinder­rech­ten) (März 2013)

Das Recht auf Bildung

 

Was beinhal­tet das Recht?

Im Arti­kel 28 der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion steht, dass alle Kinder ein Recht auf den kosten­lo­sen Besuch einer Grund­schule haben und diese auch besu­chen müssen. Außer­dem haben Staa­ten die Pflicht, dafür zu sorgen, dass Kinder auch weiter­füh­rende Schu­len sowie Hoch­schu­len besu­chen können. Außer­dem sollen die Staa­ten dafür sorgen, dass es allen Kindern in der Schule gut geht und möglichst viele einen Abschluss machen.

Wozu dient das Recht?

Das Recht ist wich­tig für die Chan­cen­gleich­heit der Kinder. Alle sollen die Möglich­keit haben, Lesen und Schrei­ben zu lernen sowie später einmal eine Berufs­aus­bil­dung zu erhal­ten, unab­hän­gig von dem Umfeld, aus dem sie kommen.

Wie funk­tio­niert die Umset­zung des Rechts in Marburg?

Die Umset­zung des Rechts in Marburg funk­tio­niert gut. Dadurch, dass es in Deutsch­land nicht nur ein Recht auf Bildung sondern auch eine Schul­pflicht gibt, ist die Umset­zung sogar gesetz­lich gere­gelt. In Marburg gibt es verschie­dene Schul­for­men, die unter­schied­li­che Perso­nen­grup­pen anspre­chen. Es gibt viele Grund­schu­len, die von allen Kindern besucht werden müssen. Der Unter­richts­stoff ist derselbe also haben hier in Marburg alle diesel­ben Chan­cen das Recht auf Bildung wahr­zu­neh­men. Nach der vier­jäh­ri­gen Schul­zeit können die Kinder dann gemein­sam mit ihren Eltern entschei­den, auf welche weiter­füh­rende Schule sie gehen möch­ten. Während die Kinder vor der Grund­schule keine Möglich­keit haben, selbst auszu­wäh­len, gibt es nun mehrere Ange­bote für die Schü­le­rin­nen und Schü­ler. Man hat als Jugend­li­cher die Wahl zwischen Gymna­sien, Real‑, Haupt‑, Sonder- und Privat­schu­len. Es gibt zwar häufig Empfeh­lun­gen, welche weiter­füh­rende Schule geeig­net wäre, aber die Entschei­dung liegt bei den Schü­lern selbst.

Wie finden wir das?

Wir finden es gene­rell gut, dass es eine Schul­pflicht in Deutsch­land gibt, aber in ärme­ren Ländern wird das Recht nicht so gut umge­setzt wie bei uns. In Mosam­bik zum Beispiel kostet ein Schul­set 5 Euro und es gibt keine Schul­pflicht. Posi­tiv ist außer­dem, dass man kein Schul­geld zahlen muss. Nega­tiv in Marburg ist hinge­gen, dass viele Schü­ler keine kosten­lo­sen Busfahr­kar­ten bekom­men und ihre tägli­chen Fahr­ten selbst zahlen müssen. Man könnte ja meinen, dass einige aufgrund ihres Wohn­or­tes, ja sogar aufgrund ihrer Stra­ßen­lage benach­tei­ligt werden, weil sie nicht im Einzugs­ge­biet der gelten­den Luft­li­nie liegen und somit alle Kosten selbst tragen müssen. Aufgrund dieser gelten­den Rege­lun­gen ist man dadurch auch bei der Schul­wahl sehr einge­schränkt, da man nicht mehr frei wählen kann, wenn man auf die Busfahr­kar­ten ange­wie­sen ist.

Jona Hart­mann, Vorstands­mit­glied, Svenja Michel, ehema­li­ges Vorstands­mit­glied, Elias Hescher, Delegierter 

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