Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung
Was beinhaltet das Recht?
Die UN-Kinderrechtskonvention legt in mehreren Artikeln das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung fest. Das bedeutet, dass Kinder in allen Staaten, die die Konvention ratifiziert haben, zusätzlich zu den Menschenrechten kinderspezifische Rechte genießen. Zu diesen speziell auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnittenen Rechten zählt nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung sondern eben auch das Recht auf Beteiligung. So haben Kinder laut Artikel 12 das Recht, ihre „Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“.
Wozu dient das Recht?
Gerade das Recht auf Beteiligung ist besonders wichtig, da die Menschenrechte zwar eine freie Meinungsäußerung garantieren, nicht jedoch Beteiligung für Kinder, die kein Wahlrecht genießen. Wichtig ist auch, dass diese Beteiligung in einer Form geschehen soll, die der Reife der Kinder gerecht wird.
Wie funktioniert die Umsetzung des Rechts in Marburg?
Umgesetzt wird das Recht auf Beteiligung zum Beispiel durch viele SchülerInnenvertretungen, durch Mitgestaltungsmöglichkeiten in Vereinen oder im Kinder- und Jugendparlament (KiJuPa). Durch diese Interessenvertretung, die sich für die Belange aller Marburger Kinder und Jugendlichen einsetzt, haben sie die Möglichkeit, Anträge direkt an die Stadtverordnetenversammlung zu stellen. Das KiJuPa verfügt über einen eigenen Etat und nimmt an relevanten Ausschusssitzungen teil. Erst kürzlich nahmen Abgeordnete das jährliche Recht wahr, ausführlich in der Stadtverordnetenversammlung über ihre Arbeit zu berichten und ihre Sicht der Dinge sowie Lob und Kritik zu äußern. Das KiJuPa ist als Institution in Abgrenzung zu den SchülerInnenvertretungen von großer Bedeutung, da allzu oft vergessen wird, dass Kinder und Jugendliche nicht nur Schülerinnen oder Schüler sind, sondern vor allem junge Menschen, die gehört werden müssen.
Wie finden wir das?
Ich denke, in Marburg ist Kinder- und Jugendbeteiligung auf einem guten Weg. Die Stadt hat früh erkannt, dass Kinder und Jugendliche eine Meinung haben, die einbezogen werden muss. Im bundesdeutschen Vergleich ist Antragsrecht für ein Kinder- und Jugendparlament nach wie vor wenig zu finden. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Belange von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich und ohne Zutun der Kinder und Jugendlichen in alle relevanten Entscheidungen mit eingebunden werden. Natürlich sind auch die Schulen gefragt, Kindern und Jugendlichen eine Kultur der Einmischung und des Interesses für die eigenen Probleme, Wünsche und Ziele mit auf den Weg zu geben.
Lennart Armbrust, 1. Vorsitzender des KiJuPa Marburg, Jona Hartmann, Vorstandsmitglied