Arti­kel: Das Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung und Betei­li­gung (Arti­kel­reihe in der Ober­hes­si­schen Presse zu den Kinder­rech­ten) (Februar 2013)

Das Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung und Beteiligung

 

Was beinhal­tet das Recht?

Die UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion legt in mehre­ren Arti­keln das Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung und Betei­li­gung fest. Das bedeu­tet, dass Kinder in allen Staa­ten, die die Konven­tion rati­fi­ziert haben, zusätz­lich zu den Menschen­rech­ten kinder­spe­zi­fi­sche Rechte genie­ßen. Zu diesen spezi­ell auf die Bedürf­nisse von Kindern zuge­schnit­te­nen Rech­ten zählt nicht nur das Recht auf freie Meinungs­äu­ße­rung sondern eben auch das Recht auf Betei­li­gung. So haben Kinder laut Arti­kel 12 das Recht, ihre „Meinung in allen das Kind berüh­ren­den Ange­le­gen­hei­ten frei zu äußern“.

Wozu dient das Recht?

Gerade das Recht auf Betei­li­gung ist beson­ders wich­tig, da die Menschen­rechte zwar eine freie Meinungs­äu­ße­rung garan­tie­ren, nicht jedoch Betei­li­gung für Kinder, die kein Wahl­recht genie­ßen. Wich­tig ist auch, dass diese Betei­li­gung in einer Form gesche­hen soll, die der Reife der Kinder gerecht wird.

Wie funk­tio­niert die Umset­zung des Rechts in Marburg?

Umge­setzt wird das Recht auf Betei­li­gung zum Beispiel durch viele Schü­le­rIn­nen­ver­tre­tun­gen, durch Mitge­stal­tungs­mög­lich­kei­ten in Verei­nen oder im Kinder- und Jugend­par­la­ment (KiJuPa). Durch diese Inter­es­sen­ver­tre­tung, die sich für die Belange aller Marbur­ger Kinder und Jugend­li­chen einsetzt, haben sie die Möglich­keit, Anträge direkt an die Stadt­verordneten­versammlung zu stel­len. Das KiJuPa verfügt über einen eige­nen Etat und nimmt an rele­van­ten Ausschuss­sit­zun­gen teil. Erst kürz­lich nahmen Abge­ord­nete das jähr­li­che Recht wahr, ausführ­lich in der Stadt­verordneten­versammlung über ihre Arbeit zu berich­ten und ihre Sicht der Dinge sowie Lob und Kritik zu äußern. Das KiJuPa ist als Insti­tu­tion in Abgren­zung zu den Schü­le­rIn­nen­ver­tre­tun­gen von großer Bedeu­tung, da allzu oft verges­sen wird, dass Kinder und Jugend­li­che nicht nur Schü­le­rin­nen oder Schü­ler sind, sondern vor allem junge Menschen, die gehört werden müssen.

Wie finden wir das?

Ich denke, in Marburg ist Kinder- und Jugend­be­tei­li­gung auf einem guten Weg. Die Stadt hat früh erkannt, dass Kinder und Jugend­li­che eine Meinung haben, die einbe­zo­gen werden muss. Im bundes­deut­schen Vergleich ist Antrags­recht für ein Kinder- und Jugend­par­la­ment nach wie vor wenig zu finden. Für die Zukunft wünsche ich mir, dass die Belange von Kindern und Jugend­li­chen selbst­ver­ständ­lich und ohne Zutun der Kinder und Jugend­li­chen in alle rele­van­ten Entschei­dun­gen mit einge­bun­den werden. Natür­lich sind auch die Schu­len gefragt, Kindern und Jugend­li­chen eine Kultur der Einmi­schung und des Inter­es­ses für die eige­nen Probleme, Wünsche und Ziele mit auf den Weg zu geben.

Lenn­art Armbrust, 1. Vorsit­zen­der des KiJuPa Marburg, Jona Hart­mann, Vorstandsmitglied 

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