Das Recht auf Spiel, Freizeit, Kultur und Ruhe
Was beinhaltet das Recht?
Der Artikel 31 der UN Kinderrechtskonvention besagt, dass alle Kinder und Jugendlichen ein Recht auf Freizeit, Ruhe, Spiel und Teilnahme am kulturellen Leben haben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich darauf zu achten, dass alle Kinder die Möglichkeit dazu haben, zu spielen und ihre Freizeit zu nutzen, um ihre Umgebung spielerisch zu erfahren. Des Weiteren sollen sie die Möglichkeit haben, sich zu bewegen und an altersgerechter Kultur teilzuhaben. Weil die Kinder ein besonderes Bedürfnis auf Ruhe und Erholung haben, haben sie das Recht auf Rückzug und Erholung vom Alltag.
Wozu dient das Recht?
Kinder lernen besonders gut spielerisch. Gerade bei kleinen Kindern ist es besonders wichtig, dass sie sich durch Spielen ihre Umwelt selbst erfahrbar machen. Im späteren Kindes- sowie Jugendalter wird es umso wichtiger, die Freizeit von der Schule abzugrenzen. In Zeiten von G8 ist es wichtiger denn je, das Recht auf Freizeit, neben der Schule in einem Gesetz zu verankern, um eine freie Entfaltung und Entwicklung zu ermöglichen.
Wie funktioniert die Umsetzung des Rechts in Marburg?
Die Umsetzung des Rechts auf Spiel, Freizeit, Ruhe und Kultur ist in Marburg im möglichen Rahmen gegeben. Zwar sind die Schulen ein Hemmnis für dieses Recht, auf lokaler Ebene gibt es aber einige begrüßenswerte Fortschritte. Kinder und Jugendliche werden über das Kinder- und Jugendparlament in die Planung und Gestaltung von verschiedenen Projekten und Spielmöglichkeiten eingebunden. So sind z.B. der neue Skatepark am Georg-Gaßmann-Stadion oder aber die Spiel- und Aufenthaltsorte in der Oberstadt zu nennen, die in Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendparlament entstanden sind. Auch das Rollstuhl-Karussell war eine Idee des KiJuPas, dass dafür sorgt, dass auch Behinderte an Freizeitaktivitäten teilhaben können.
Wie finden wir das?
Wir finden es gut, dass es sowohl das Recht auf Freizeit als auch ein Recht auf Erholung gibt. Dieses Kinderrecht ist in Marburg jedoch ebenso mäßig umgesetzt wie im Rest der Republik. Die anstehende Rückkehr zu G9 ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Wenn Kinder in Zukunft wieder die Möglichkeit haben ihre Freizeit frei und mit weniger schulischen Verpflichtungen zu gestalten sind wir zuversichtlich, dass das Recht bald wieder von allen Kindern und Jugendlichen genutzt werden kann.
Jona Hartmann, Vorstandsmitglied, Lennart Armbrust, 1. Vorsitzender des KiJuPa Marburg