Arti­kel: Das Recht auf Spiel, Frei­zeit, Kultur und Ruhe (Arti­kel­reihe in der Ober­hes­si­schen Presse zu den Kinder­rech­ten) (April 2013)

Das Recht auf Spiel, Frei­zeit, Kultur und Ruhe

 

Was beinhal­tet das Recht?

Der Arti­kel 31 der UN Kinder­rechts­kon­ven­tion besagt, dass alle Kinder und Jugend­li­chen ein Recht auf Frei­zeit, Ruhe, Spiel und Teil­nahme am kultu­rel­len Leben haben. Die Vertrags­staa­ten verpflich­ten sich darauf zu achten, dass alle Kinder die Möglich­keit dazu haben, zu spie­len und ihre Frei­zeit zu nutzen, um ihre Umge­bung spie­le­risch zu erfah­ren. Des Weite­ren sollen sie die Möglich­keit haben, sich zu bewe­gen und an alters­ge­rech­ter Kultur teil­zu­ha­ben. Weil die Kinder ein beson­de­res Bedürf­nis auf Ruhe und Erho­lung haben, haben sie das Recht auf Rück­zug und Erho­lung vom Alltag.

Wozu dient das Recht?

Kinder lernen beson­ders gut spie­le­risch. Gerade bei klei­nen Kindern ist es beson­ders wich­tig, dass sie sich durch Spie­len ihre Umwelt selbst erfahr­bar machen. Im späte­ren Kindes- sowie Jugend­al­ter wird es umso wich­ti­ger, die Frei­zeit von der Schule abzu­gren­zen. In Zeiten von G8 ist es wich­ti­ger denn je, das Recht auf Frei­zeit, neben der Schule in einem Gesetz zu veran­kern, um eine freie Entfal­tung und Entwick­lung zu ermöglichen.

Wie funk­tio­niert die Umset­zung des Rechts in Marburg?

Die Umset­zung des Rechts auf Spiel, Frei­zeit, Ruhe und Kultur ist in Marburg im mögli­chen Rahmen gege­ben. Zwar sind die Schu­len ein Hemm­nis für dieses Recht, auf loka­ler Ebene gibt es aber einige begrü­ßens­werte Fort­schritte. Kinder und Jugend­li­che werden über das Kinder- und Jugend­par­la­ment in die Planung und Gestal­tung von verschie­de­nen Projek­ten und Spiel­mög­lich­kei­ten einge­bun­den. So sind z.B. der neue Skate­park am Georg-Gaßmann-Stadion oder aber die Spiel- und Aufent­halts­orte in der Ober­stadt zu nennen, die in Zusam­men­ar­beit mit dem Kinder- und Jugend­par­la­ment entstan­den sind. Auch das Roll­stuhl-Karus­sell war eine Idee des KiJu­Pas, dass dafür sorgt, dass auch Behin­derte an Frei­zeit­ak­ti­vi­tä­ten teil­ha­ben können.

Wie finden wir das?

Wir finden es gut, dass es sowohl das Recht auf Frei­zeit als auch ein Recht auf Erho­lung gibt. Dieses Kinder­recht ist in Marburg jedoch ebenso mäßig umge­setzt wie im Rest der Repu­blik. Die anste­hende Rück­kehr zu G9 ist ein erster Schritt in die rich­tige Rich­tung. Wenn Kinder in Zukunft wieder die Möglich­keit haben ihre Frei­zeit frei und mit weni­ger schu­li­schen Verpflich­tun­gen zu gestal­ten sind wir zuver­sicht­lich, dass das Recht bald wieder von allen Kindern und Jugend­li­chen genutzt werden kann.

Jona Hart­mann, Vorstands­mit­glied, Lenn­art Armbrust, 1. Vorsit­zen­der des KiJuPa Marburg 

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