Wahl an den Schulen

Recht­li­che Rahmenbedingungen

Die Mitglie­der des Kinder-und Jugend­par­la­ments werden grund­sätz­lich an allen öffent­li­chen Schu­len und Schu­len in freier Träger­schaft in der Univer­si­täts­stadt Marburg gewählt. 

KiJuPa-Satzung §2 Absatz 1

Gemäß diesen Abschnitts der Satzung des Kinder- und Jugend­par­la­ments Marburg können alle Schüler*innen Marbur­ger Schu­len an ihren Schu­len wählen und gewählt werden, sofern sie das Wahl­recht besitzen.

Das aktive und passive Wahl­recht zum Kinder- und Jugend­par­la­ment der Univer­si­täts­stadt Marburg haben alle Kinder und Jugend­li­chen, die ihren Haupt- oder Neben­wohn­sitz in der Univer­si­täts­stadt Marburg haben oder hier in einem Inter­nat wohnen und für die Marburg ihr länger­fris­ti­ger Lebens­mit­tel­punkt ist. Kinder und Jugend­li­che ohne Haupt­wohn­sitz in der Univer­si­täts­stadt Marburg geben eine schrift­li­che Erklä­rung ab, dass sie das aktive und passive Wahl­recht zu einem Kinder-und Jugend­par­la­ment in keiner ande­ren Stadt wahr­neh­men. Zur Ausübung des akti­ven und passi­ven Wahl­rechts müssen die Kinder und Jugend­li­chen zum Zeit­punkt der Wahl das 6. Lebens­jahr voll­endet haben und eine allge­mein­bil­dende Schule oder eine Förder­schule besu­chen oder das 18. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben. 

KiJuPa-Satzung §2 Absatz 2

Hier werden die Vorraus­set­zun­gen für das Wahl­recht darge­stellt. Zusam­men­ge­fasst muss man hierfür:

  • mindes­tens 6 Jahre alt sein
  • in Marburg wohnen (samt Außenstadtteile)

ENTWE­DER:

  • noch nicht 18 Jahre alt sein

ODER:

  • eine allge­mein­bil­dende Schule besuchen

Das heißt, dass beispiels­weise ein 17-jähri­ger Auszu­bil­den­der ebenso wählen kann wie eine 19-jährige Schülerin.

In jeder Schule kann je ange­fan­gene 200 Schüler*innen, die das aktive und passive Wahl­recht haben, ein Mitglied gewählt werden, höchs­tens jedoch vier Mitglieder. 

KiJuPa-Satzung §2 Absatz 3

Dies bedeu­tet, dass eine Schule mit 204 Schüler*innen beispiels­weise 2 Deli­gier­ten­sitze und 2 Stellvertreter*innensitze hätte während eine Schule mit über 800 Schüler*innen die maxi­male Anzahl der Sitze erreicht hat und damit bis zu 4 Dele­gierte und 4 Stellvertreter*innen haben kann. 

Den ersten Sitz aus der nach Mädchen und Jungen getrennt geführ­ten Vorschlags­lis­ten der jewei­li­gen Schule erhält der*die Kandidat*in mit der höchs­ten Zahl der abge­ge­be­nen gülti­gen Stim­men. Den jeweils nächs­ten der noch zu verge­ben­den Sitze, einschließ­lich der Sitze für die Stellvertreter*innen, erhält der*die Kandidat*in mit der höchs­ten Stim­men­zahl aus der Vorschlags­liste des ande­ren Geschlechts. Bei Stim­men­gleich­heit entschei­det das Los. 

KiJuPa-Satzung §2 Absatz 3

Beispiel­rech­nung:
Wahl­er­geb­nis nach Auszäh­lung aller Stim­men der Beispiel­schule mit 2 Dele­gier­ten- und 2 Stellvertreter*innensitze:

  • Julia (40 Stimmen)
  • Sarah (38 Stimmen)
  • Lukas (29 Stimmen)
  • Anna (15 Stimmen)
  • Simon (6 Stimmen)

Den ersten Dele­gier­ten­sitz hat hier eindeu­tig Julia gewon­nen mit den meis­ten Stim­men (40). Den zwei­ten Dele­gier­ten­sitz aller­dings gewinnt laut Satzung nicht Sarah sondern der Junge mit den meis­ten Stim­men (da Julia ja ein Mädchen ist). Somit ist Lukas mit 29 Stim­men der zweite Delegierte.

Bei den Stellvertreter*innen beginnt wieder ein Mädchen (da die Sitze abwech­selnd verge­ben werden und der zweite Deli­gierte ein Junge ist) und damit ist Sarah die erste Stell­ver­tre­te­rin mit 38 Stim­men. Da nun wieder ein Junge folgen muss wird Anna über­sprun­gen und Simon zwei­ter Stell­ver­tre­ter mit 6 Stimmen.

Ablauf der Wahl

  • Dezem­ber

    Erste Infor­ma­tio­nen zur anste­hen­den Wahl und der Wahl­ab­lauf wird allen Schul­lei­tun­gen in Marburg zugeschickt.

  • Januar

    Die Kandi­die­ren­den stel­len sich an ihrer Schule zu Wahl auf. Dafür werden den Klassenlehrer*innen Listen zugesand.

  • März

    Alle wahl­be­rech­tig­ten Schüler*innen können abstim­men. Alle Kandi­die­ren­den bekom­men das Ergeb­nis zugesand.

  • Mai

    Das neuge­wählte Kinder- und Jugend­par­la­ment trifft sich zum ersten Mal zur Sitzung, der sogenn­an­ten “ersten konsti­tu­ie­ren­den Sitzung”.

Impressum

Universitätsstadt Marburg
Markt 1
35037 Marburg
www.marburg.de

Vertretungsberechtigter:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Dr. Thomas Spies, Oberbürgermeister
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-0, Telefax: 06421 201-1591
E-Mail: stadtverwaltung@marburg-stadt.de

Die Universitätsstadt Marburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Magistrat der Stadt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 112 590 609
Aufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Gießen

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg Fachdienst Jugendförderung – Jugendbildungswerk
Frankfurter Straße 21
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1453
E-Mail: kijupa@marburg-stadt.de

Datenschutzerklärung

Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitungder Sie/Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung(en)* ein.

*Kurse, Programme, Fahrten, Freizeiten, Ferienbetreuungen, Seminare, Projekte, KiJuPa-Veranstaltungen usw. (nachfolgend Veranstaltungen genannt).

Die Organisatoren von Veranstaltungen nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die bei Anmeldung für eine Veranstaltung abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet.

1. Verantwortliche Stelle

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Jugendförderung
Frankfurter Straße 21
35037 Marburg
E-Mail: jufoe@marburg-stadt.de
(nachfolgend „wir“ genannt).

2. Behördlicher Datenschutzbeauftragte(r)

Datenschutzbeauftragte der Universitätsstadt Marburg
Am Grün 18
35037 Marburg
Tel. 06421 201-1092
E-Mail: datenschutzbeauftragte@marburg-stadt.de

3. Aufsichtsbehörde

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 1408-0
Fax: 0611 1408-900

4. Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage

Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung durch Ihre verbindliche Anmeldung und/oder die Ihres Kindes zur Veranstaltung.

Im Rahmen der Anmeldung für eine Veranstaltung müssen einige Basisdaten angegeben werden. Dazu gehören: Vor- und Nachname der Teilnehmenden, Postanschrift, Geburtsdatum, Namen der Erziehungsberechtigten, E-Mail-Adresse, Telefon.

Zudem können oftmals je nach Veranstaltungsart weitere Angaben erforderlich sein (z. B. Allergien, Beeinträchtigungen, Schwimmabzeichen). Für Ermäßigungsanträge benötigen wir die entsprechenden Nachweise.

Foto-/Film-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung(en)

Bei unseren Veranstaltungen werden u. a. Fotoaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage und in Printmedien erfolgen. Die Bilder werden von uns sorgfältig geprüft. Wir verwenden keine unvorteilhaften Bilder.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Aufnahmen Ihrer Person oder den Ihres Kindes zu widersprechen.

5. Dauer der Speicherung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist.

6. Übertragung der Daten an Dritte

Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es erforderlich sein, dass Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes an einen externen Veranstalter oder Projektpartner übermittelt werden müssen. Dieser wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Veranstaltung und insbesondere zur Teilnahmeverwaltung verarbeiten.

Ansonsten erfolgt eine Übertragung von Daten lediglich an die Stadtkasse Marburg zur Abwicklung der Teilnahmegebühren.

7. Rechte der Betroffenen

Nach den Vorschriften der DSGVO stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten (Art. 16, 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.