Wahl durch die "externe Liste"

Rechtliche Rahmenbedingen

Gemäß diesen Abschnitts der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments Marburg können alle Kinder und Jugendlichen an deren Schule nicht gewählt wird bzw. die keine Schule mehr besuchen ebenfalls an der Wahl teilnehmen, sofern sie wahlberechtigt sind. Die Wahl wird für diese Kinder und Jugendliche online über die Seite des Kinder- und Jugendparlaments stattfinden (diese Seite).

Hier werden die Vorraussetzungen für das Wahlrecht dargestellt. Zusammengefasst muss man hierfür:

  • mindestens 6 Jahre alt sein
  • in Marburg wohnen (samt Außenstadtteile)

ENTWEDER:

  • noch nicht 18 Jahre alt sein

ODER:

  • eine allgemeinbildende Schule besuchen

Das heißt, dass beispielsweise ein 17-jähriger Auszubildender ebenso wählen kann wie eine 19-jährige Schülerin.

Hier wird festgelegt, wieviele Sitze in der Online-Wahl besetzt werden können. Je 200 Kinder und Jugendliche, die für die externe Liste wahlberechtigt sind, können ein*e Delegierte*r und ein*e Stellvertreter*in gewählt werden.

Obwohl hier von „Schule“ die Rede ist, wird für die Auszählung der Wahl die externe Liste genauso behandelt.

Beispielrechnung:
Wahlergebnis nach Auszählung aller Stimmen der Beispielschule mit 2 Delegierten- und 2 Stellvertreter*innensitze:

  • Julia (40 Stimmen)
  • Sarah (38 Stimmen)
  • Lukas (29 Stimmen)
  • Anna (15 Stimmen)
  • Simon (6 Stimmen)

Den ersten Delegiertensitz hat hier eindeutig Julia gewonnen mit den meisten Stimmen (40). Den zweiten Delegiertensitz allerdings gewinnt laut Satzung nicht Sarah sondern der Junge mit den meisten Stimmen (da Julia ja ein Mädchen ist). Somit ist Lukas mit 29 Stimmen der zweite Delegierte.

Bei den Stellvertreter*innen beginnt wieder ein Mädchen (da die Sitze abwechselnd vergeben werden und der zweite Deligierte ein Junge ist) und damit ist Sarah die erste Stellvertreterin mit 38 Stimmen. Da nun wieder ein Junge folgen muss wird Anna übersprungen und Simon zweiter Stellvertreter mit 6 Stimmen.

Ablauf der Wahl