Proto­koll des Tref­fens mit dem Fach­dienst Schule (18.06.2013)

Anwe­send waren

- Schul- und Kultur­de­zer­nen­tin Dr. Kers­tin Weinbach

- vom Fach­dienst Schule Birgit Kohl-Hofmann und Hans Jürgen Etzelmüller

- vom KiJuPa Manuel Greim, Smilla Westen­ber­ger, Vivien Fründ, Jona Hart­mann sowie Jugend­bil­dungs­re­fe­ren­tin Frie­de­rike Könitz und als Teamer Chris­to­pher Spahn, Fran­ziska Maier und Sebas­tian Rütter.

 

Themen:

  1. Die Anträge „Eintritts­preise Aqua­mar“ und „Toilet­ten der Elisabethschule“
    1. Die Rück­ver­wei­sung an das KiJuPa geschah, weil keine KiJu­Pa­ler im Ausschuss waren und es durch die Zustän­di­gen Nach­fra­gen gab. Die Rück­ver­wei­sung ist ein Entge­gen­kom­men, da der Antrag sonst abge­lehnt worden wäre.
    2. Die Konse­quenz ist nun, dass Caro­lin Sack (Antrags­stel­le­rin „Eintritts­preise Aqua­mar“) befragt wird, ob sie den Antrag zurück­zie­hen möchte, da die Eintritts­preise im Aqua­mar für Kinder unter 16 Jahren nicht erhöht wurden. Wenn nicht, muss der Antrag genauer formu­liert werden.

- Anmer­kung dazu: Wenn das KiJuPa allge­mei­nes Inter­esse am Aqua­mar hat, hat Herr Klinge sich als Ansprech­part­ner bereit erklärt, Infor­ma­tio­nen zu geben, bzw. sogar in eine Sitzung des KiJuPa zu kommen.

- Bezüg­lich der „Toilet­ten der Elisa­beth­schule“ hat sich die Situa­tion bereits verän­dert. Die Toilet­ten­pa­pier­spen­der wurden aus dem Vorraum der Toilette in die einzel­nen Kabi­nen verlegt. Der Grund für die vorhe­rige Verle­gung in den Vorraum war Vandalismus.

- Es wurde ange­regt, dass solche Anträge, die sehr spezi­ell einzelne Schu­len betref­fen, zunächst über die Schü­ler­ver­tre­tung und den Schul­lei­ter laufen können. Wenn das nicht das erwünschte Ergeb­nis bringt, kann man sich auch auf dem „kurzen Dienst­weg“ bei Frau Kohl-Hofmann, Frau Wein­bach oder Herrn Etzel­mül­ler melden. Das geht meis­tens schneller.

- Wich­tig: Das KiJuPa sollte nicht für jede Toilette einen eige­nen Antrag einrei­chen. Als sinn­vol­ler erach­tet werden allge­meine Anträge, bspw. die Forde­rung nach Bereit­stel­lung von Geldern für die Reno­vie­rung der Schul­toi­let­ten im nächs­ten Haushalt.

 

2.  Planun­gen der Schul­re­no­vie­run­gen (Was wird wann renoviert?)

- Die Verän­de­run­gen hängen von den Haus­halts­mit­teln ab. Es gibt noch keinen offi­zi­el­len und binden­den Plan. Außer­dem verschie­ben sich die Prio­ri­tä­ten ständig.

- Eine Idee für die AGs wäre ein „Schul­toi­let­ten­pro­jekt“, bei dem man sich um die Sauber­keit der Schul­toi­let­ten kümmert. Denn oftmals ist nicht eine Reno­vie­rung, sondern nur eine Grund­rei­ni­gung nötig.

 

3. Schu­li­sche Entwick­lun­gen (Verän­de­run­gen und Auswir­kung THS-FES)

- Frau Wein­bach berich­tet, dass es im Prin­zip keine größe­ren Verän­de­run­gen mehr gibt und dass aktu­ell ein stabi­les Schul­sys­tem in Marburg herrscht. Ledig­lich die Emil-von-Bering-Schule könnte eine Mittel­schule werden, aller­dings liegt dazu noch kein Antrag vor.

 

4. WLAN-Pilot­pro­jekt (Erkennt­nisse?)

- In der Martin-Luther-Schule (MLS) lief ein Probe­be­trieb. Der bestand daraus, dass „Access Points“ an vier Orten in der Schule (u.a. in der Cafe­te­ria) einge­rich­tet wurden, an denen die Schü­le­rin­nen und Schü­ler der Ober­stufe sich in das Inter­net einlog­gen konn­ten, wenn sie sich davor einen Pass­wort-Schlüs­sel geholt haben. Die Kosten dafür belau­fen sich auf ca. 12.000€. Aller­dings können nicht alle Seiten aufge­ru­fen werden, da der Filter „Time for kids“ einige Seiten blockiert. Auch war es noch nicht möglich, das WLAN mit dem Schul­netz­werk oder einer Lern­platt­form zu verbin­den. Herr Etzel­mül­ler hinter­fragte außer­dem, ob ein freies WLAN in der Schule über­haupt Sinn mache, wenn die meis­ten Smart­phone-Besit­zer ohne­hin über eine Inter­net-Flat­rate verfügen.

- Die Kauf­män­ni­schen Schu­len möch­ten das WLAN in der gesam­ten Schule etablie­ren, nicht nur an vier Orten, wie die MLS.

 

5. Schu­les­sen, Betreu­ung, Wünsche auf dem AG-Wochenende

- Der Fach­dienst zeigte hier, dass er sich des Problems bewusst ist, dass das Essens­an­ge­bot von den Schü­le­rin­nen und Schü­lern nicht ange­nom­men wird und fragte das KiJuPa an, in den AGs ein Projekt „Schu­les­sen“ zu initi­ie­ren. Es könnte heraus­ge­fun­den werden, warum die Schü­le­rin­nen und Schü­ler nicht in der Cafe­te­ria essen, was sie denn gerne in der Mittags­pause essen würden und ob es über­haupt Sinn macht, ein solches Ange­bot aufrecht­zu­er­hal­ten. Man könnte dies auch mit der neuen Umfrage-Option auf der KiJuPa-Seite erfra­gen. Ideen, dass Schü­le­rin­nen und Schü­ler selbst kochen oder dass es ein brei­te­res Essens­an­ge­bot geben sollte, wurden mit stren­gen Hygie­ne­an­for­de­run­gen und der Größe und Ausstat­tung der Café­te­rien entkräftet.

 

6. Skulp­tur für Liebesschlösser

- Die kleine Anfrage betref­fend soll das KiJuPa sich um die Vorbe­rei­tung kümmern (ARS Kontakt etc.). Diesen Wunsch können wir mitneh­men, müssen ihn aber noch bespre­chen, denn zwar unter­stützt das KiJuPa das Vorha­ben, sieht sich aber nicht in der allei­ni­gen Durchführungspflicht.

 

7. Gene­rell:

- Immer vor einem Antrag immer bei der SV und beim Fach­dienst Schule nach­ha­ken. Herr Etzel­mül­ler ist unser direk­ter Ansprechpartner.

-  Frau Wein­bach steht gern für ein Tref­fen mit dem KiJuPa zum Thema Schule zur Verfü­gung. Wie funk­tio­niert es an Schu­len? Was können wir besser machen? 

Impressum

Universitätsstadt Marburg
Markt 1
35037 Marburg
www.marburg.de

Vertretungsberechtigter:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Dr. Thomas Spies, Oberbürgermeister
Markt 1
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-0, Telefax: 06421 201-1591
E-Mail: stadtverwaltung@marburg-stadt.de

Die Universitätsstadt Marburg ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Magistrat der Stadt.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 112 590 609
Aufsichtsbehörde: Regierungspräsidium Gießen

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg Fachdienst Jugendförderung – Jugendbildungswerk
Frankfurter Straße 21
35037 Marburg
Telefon: 06421 201-1453
E-Mail: kijupa@marburg-stadt.de

Datenschutzerklärung

Information nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung willigen Sie in die Verarbeitungder Sie/Ihr Kind betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Veranstaltung(en)* ein.

*Kurse, Programme, Fahrten, Freizeiten, Ferienbetreuungen, Seminare, Projekte, KiJuPa-Veranstaltungen usw. (nachfolgend Veranstaltungen genannt).

Die Organisatoren von Veranstaltungen nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Die bei Anmeldung für eine Veranstaltung abgefragten Daten werden zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und zur Vertragserfüllung verwendet.

1. Verantwortliche Stelle

Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg
Fachdienst Jugendförderung
Frankfurter Straße 21
35037 Marburg
E-Mail: jufoe@marburg-stadt.de
(nachfolgend „wir“ genannt).

2. Behördlicher Datenschutzbeauftragte(r)

Datenschutzbeauftragte der Universitätsstadt Marburg
Am Grün 18
35037 Marburg
Tel. 06421 201-1092
E-Mail: datenschutzbeauftragte@marburg-stadt.de

3. Aufsichtsbehörde

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 1408-0
Fax: 0611 1408-900

4. Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage

Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung durch Ihre verbindliche Anmeldung und/oder die Ihres Kindes zur Veranstaltung.

Im Rahmen der Anmeldung für eine Veranstaltung müssen einige Basisdaten angegeben werden. Dazu gehören: Vor- und Nachname der Teilnehmenden, Postanschrift, Geburtsdatum, Namen der Erziehungsberechtigten, E-Mail-Adresse, Telefon.

Zudem können oftmals je nach Veranstaltungsart weitere Angaben erforderlich sein (z. B. Allergien, Beeinträchtigungen, Schwimmabzeichen). Für Ermäßigungsanträge benötigen wir die entsprechenden Nachweise.

Foto-/Film-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung(en)

Bei unseren Veranstaltungen werden u. a. Fotoaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage und in Printmedien erfolgen. Die Bilder werden von uns sorgfältig geprüft. Wir verwenden keine unvorteilhaften Bilder.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Aufnahmen Ihrer Person oder den Ihres Kindes zu widersprechen.

5. Dauer der Speicherung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist.

6. Übertragung der Daten an Dritte

Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es erforderlich sein, dass Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes an einen externen Veranstalter oder Projektpartner übermittelt werden müssen. Dieser wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Veranstaltung und insbesondere zur Teilnahmeverwaltung verarbeiten.

Ansonsten erfolgt eine Übertragung von Daten lediglich an die Stadtkasse Marburg zur Abwicklung der Teilnahmegebühren.

7. Rechte der Betroffenen

Nach den Vorschriften der DSGVO stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten (Art. 16, 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.