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Unsere Rechte

Das KiJuPa besitzt drei wichtige Rechte: Rederecht, Antragsrecht und ein eigenes Budget. Mehr über diese Rechte erfährst Du hier.

Antragsrecht

Das KiJuPa besitzt ein Antragrecht. Das ist etwas ganz Besonderes und ein sehr wirksames Beteiligungsmittel, denn die zuständigen politischen Entscheidungsträger*innen müssen sich mit dem jeweiligen Anliegen des KiJuPa intensiv auseinandersetzen und die entsprechenden Sachverhalte genau prüfen. Die Anträge des KiJuPa werden dabei wie die der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung behandelt. Die Anträge werden in den zuständigen Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung beraten, diskutiert und abgestimmt. Das KiJuPa bekommt über jeden Schritt entsprechende Informationen und am Ende das Ergebnis mitgeteilt. Wenn Du sehen möchtest, wie das mit den Anträgen im KiJuPa genau funktioniert, dann schau Dir den Kurzfilm über das KiJuPa an.

Rederecht

Das KiJuPa besitzt ein Rederecht. Auch dieses Recht ist nicht selbstverständlich und ermöglicht es dem KiJuPa seine Sichtweisen bzw. die von Kindern und Jugendlichen den politischen Entscheidungsträger*innen mitzuteilen. In der Regel macht das KiJuPa einmal im Jahr vom Rederecht Gebrauch und entsendet eine Delegation in die Stadtverordnetenversammlung. Die Delegation berichtet über die Arbeit und die aktuellen Themen und Inhalte des KiJuPa. Auch Wünsche, Lob und Kritik werden geäußert.

Eigenes Budget

Das KiJuPa besitzt ein eigenes Budget. Neben den anfallenden Verwaltungskosten des KiJuPa steht dem KiJuPa ein eigener Etat zu Verfügung, über den das KiJuPa selbst entscheiden darf. Dieses Recht ermöglicht es dem KiJuPa eigenen Themen und Inhalte selbst zu setzten und selbstständig umzusetzen oder andere Projekte zu unterstützen. Dem KiJuPa stehen als eigenes Budget aktuell pro Jahr 6000€ zur Verfügung.