In drei Schritten zur Wahl: Registrieren, Kandidieren und Wählen!
Was wird gewählt?
Das Kinder- und Jugendparlament Marburg (KiJuPa- Marburg).
Wer wird gewählt?
Kinder und Jugendliche aus Marburg, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen.
Wer darf wählen und kandidieren?
Das aktive und passive Wahlrecht, also das Recht zu wählen und zu kandidieren, haben alle Marburger Kinder und Jugendliche, die mindestens 6 Jahre alt sind und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Darüber hinaus gilt, dass Schüler*innen, die älter sind, aber noch eine Regelschule besuchen, ebenfalls das aktive und passive Wahlrecht haben. Kinder und Jugendliche, die im Marburger Stadtgebiet leben, aber keine Marburger Schule besuchen, können sich über die “Externe Liste” zur Wahl stellen und auch wählen.
Wann wird gewählt?
Vom 26.02.-15.03.2024 wird an den teilnehmenden Marburger Schulen und online über die Externe Liste gewählt.
ACHTUNG: Die Aufstellung der Kandidierenden erfolgt bereits früher im Zeitraum vom 13.-26. Januar 2024. Dies geschieht entweder über die Schulen, oder, sofern Du zwar in Marburg wohnst, aber außerhalb zur Schule gehst, online über die externe Liste.
Wo wird gewählt?
Wenn Du eine der folgenden Schulen besuchst, wählst Du direkt in Deiner Schule über Deine*n Klassenlehrer*in bzw. Kursleitetende. Alle Infos erhältst Du dann in der Schule.
Astrid-Lindgren-Schule, Bettina-von-Arnim-Schule, Brüder-Grimm-Schule, Carl-Strehl-Schule, Daniel-Cederberg-Schule, Elisabethschule, Emil-von-Behring-Schule, Erich-Kästner-Schule, Freie Schule Marburg, Freie Waldorfschule, Gerhart-Hauptmann-Schule, Geschwister-Scholl-Schule, Gymnasium Philippinum, Julie-Spannaggel-Schule, Martin-Luther-Schule, Montessori-Schule, Mosaikschule, Otto-Ubbelohde-Schule, Schule am Schwanhof, Sophie-von-Branbant-Schule, Steinmühle Gymnasium – Bilinguale Grundschule, Verbundgrundschulen West, Grundschule Marbach, Grundschule Michelbach, Richtsberg-Gesamtschule, Tausendfüßler Schule, Waldschule Wehrda.
Wahl über die externe Liste
Seit der ersten Wahl des neu gegründeten Kinder- und Jugendparlaments Marburg im Jahr 1997 wird an den Marburger Schulen gewählt. Dies hat einige Vorteile: Da die Wahl direkt in allen Klassen von den Lehrkräften vor Ort durchgeführt wird, hat die KiJuPa-Wahl immer eine sehr hohe Wahlbeteiligung und kann damit besser die Wünsche der Marburger Kinder und Jugendlichen abbilden. Außerdem werden durch Kandidierende aller Schulen auch verschiedene Stadtteile und Schularten besser abgedeckt. Schließlich ist es auch organisatorisch eine große Hilfe, auf die großzügige und tatkräftige Unterstützung der vielen Schulleitungen und Lehrkräfte bauen zu können.
Durch eine Änderung der KiJuPa-Satzung im Jahr 2019, die von Parlamentariern des KiJuPa angestoßen wurde, wird nun der Wahlprozess auch für die bisher nicht durch die Wahl erreichten Kinder und Jugendlichen geöffnet.
Neben der Wahl an den Schulen gibt es jetzt auch die Möglichkeit für wahlberechtigte Kinder und Jugendliche aus Marburg sich online über diese Seite zur Wahl zu registrieren. Diese Schüler*innen aus dem Landkreis oder auch Auszubildende unter 18 Jahren werden dabei auf der sogenannten „externen Liste“ geführt und diese wird so behandelt, wie eine weitere Schule. Die einzige Voraussetzung hierfür ist, dass dein Wohnsitz im Marburger Stadtgebiet liegt.
Die Ergebnisse der Wahl 2024 findest Du hier: Das Parlament