Antworten auf häufig gestellte Fragen
Hier beantworten wir Dir einige der wichtigsten Fragen rund um das KiJuPa.
Das KiJuPa Marburg
Ein Kurzfilm
Wenn Du kurz und auf den Punkt gebracht wissen willst, was das KiJuPa ist, wie es arbeitet und wie ddjfas mit den Anträgen funktioniert, schau Dir diesen Film an. Der Film wurde von den KiJuPaler*innen selbst gemacht. Von der Idee über das Drehbuch bis zum fertigen Film – alles haben die KiJuPaler*innen selbst entwickelt und umgesetzt.
Unsere Rechte
Das KiJuPa besitzt drei wichtige Rechte: Rederecht, Antragsrecht und ein eigenes Budget. Mehr über diese Rechte erfährst Du hier.
Antragsrecht
Rederecht
Eigenes Budget
Satzung und Geschäftsordnung
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das KiJuPa sind die KiJuPa-Satzung und die -Geschäftsordnung. Die Satzung wurde dem KiJuPa von der Stadtverordnetenversammlung gegeben. Sie regelt Grundsätzliches wie zum Beispiel die Aufgaben, die Wahl und die Rechte. Die Geschäftsordnung gibt sich das KiJuPa selbst. Sie regelt die Arbeitsabläufe wie zum Beispiel die Sitzungen und die Vorstandsarbeit.
Geschichte des KiJuPa
Informationen zur Wahl
Vorstand des 13. KiJuPa
Der Vorstand besteht aus zehn Delegierten, die in der 1. konstituierenden Sitzung (also der 1. Sitzung nach der Wahl) von den Delegierten gewählt werden. Er trifft sich in der Regel sieben bis zwölf Mal im Jahr, um die KiJuPa-Sitzungen, Projekte, Aktionen und Fahrten gemeinsam mit dem KiJuPa-Team vorzubereiten. Der aktuelle Vorstand besteht aus:
Lasse Wenzel
1. Vorsitzender
Magdalena Hescher
1. Stellvertrende Vorsitzende
Niclas Peters
2. Stellvertrender Vorsitzender
Marc Riehl
Schriftführer
Johanna Stark
Stellvertrende Schriftführerin
Vada Fräbel
Beisitzerin
Qays El-Hamdan
Beisitzer
Kilian Behrens
Beisitzer
Lilli Münch
Beisitzerin
Charlotte Lenz
Beisitzerin
Mitglieder des 12. KiJuPa
Diese Kinder und Jugendlichen wurden bei der KiJuPa-Wahl im März 2019 an den angegeben Schulen von ihren Mitschüler*innen gewählt. Da die Anzahl der Mandate von der Anzahl der Schüler*innen der jeweiligen Schulen abhängen, ergeben sich für jede Schule unterschiedlich viele Plätze. Die KiJuPaler*innen sind für zwei Jahre Mitglied im KiJuPa – auch wenn sie einen Klassen- oder Schulwechsel haben.
(Stand: März 2019)