Wahl an den Schulen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Mitglieder des Kinder-und Jugendparlaments werden grundsätzlich an allen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft in der Universitätsstadt Marburg gewählt.
Gemäß diesen Abschnitts der Satzung des Kinder- und Jugendparlaments Marburg können alle Schüler*innen Marburger Schulen an ihren Schulen wählen und gewählt werden, sofern sie das Wahlrecht besitzen.
Das aktive und passive Wahlrecht zum Kinder- und Jugendparlament der Universitätsstadt Marburg haben alle Kinder und Jugendlichen, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Universitätsstadt Marburg haben oder hier in einem Internat wohnen und für die Marburg ihr längerfristiger Lebensmittelpunkt ist. Kinder und Jugendliche ohne Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt Marburg geben eine schriftliche Erklärung ab, dass sie das aktive und passive Wahlrecht zu einem Kinder-und Jugendparlament in keiner anderen Stadt wahrnehmen. Zur Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts müssen die Kinder und Jugendlichen zum Zeitpunkt der Wahl das 6. Lebensjahr vollendet haben und eine allgemeinbildende Schule oder eine Förderschule besuchen oder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Hier werden die Vorraussetzungen für das Wahlrecht dargestellt. Zusammengefasst muss man hierfür:
- - mindestens 6 Jahre alt sein
- - in Marburg wohnen (samt Außenstadtteile)
- - noch nicht 18 Jahre alt sein
- - eine allgemeinbildende Schule besuchen
Das heißt, dass beispielsweise ein 17-jähriger Auszubildender ebenso wählen kann wie eine 19-jährige Schülerin.
In jeder Schule kann je angefangene 200 Schüler*innen, die das aktive und passive Wahlrecht haben, ein Mitglied gewählt werden, höchstens jedoch vier Mitglieder.
Dies bedeutet, dass eine Schule mit 204 Schüler*innen beispielsweise 2 Deligiertensitze und 2 Stellvertreter*innensitze hätte während eine Schule mit über 800 Schüler*innen die maximale Anzahl der Sitze erreicht hat und damit bis zu 4 Delegierte und 4 Stellvertreter*innen haben kann.
Den ersten Sitz aus der nach Mädchen und Jungen getrennt geführten Vorschlagslisten der jeweiligen Schule erhält der*die Kandidat*in mit der höchsten Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen. Den jeweils nächsten der noch zu vergebenden Sitze, einschließlich der Sitze für die Stellvertreter*innen, erhält der*die Kandidat*in mit der höchsten Stimmenzahl aus der Vorschlagsliste des anderen Geschlechts. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Beispielrechnung:
Wahlergebnis nach Auszählung aller Stimmen der Beispielschule mit 2 Delegierten- und 2 Stellvertreter*innensitze:
- Julia (40 Stimmen)
- Sarah (38 Stimmen)
- Lukas (29 Stimmen)
- Anna (15 Stimmen)
- Simon (6 Stimmen)
Den ersten Delegiertensitz hat hier eindeutig Julia gewonnen mit den meisten Stimmen (40). Den zweiten Delegiertensitz allerdings gewinnt laut Satzung nicht Sarah sondern der Junge mit den meisten Stimmen (da Julia ja ein Mädchen ist). Somit ist Lukas mit 29 Stimmen der zweite Delegierte.
Bei den Stellvertreter*innen beginnt wieder ein Mädchen (da die Sitze abwechselnd vergeben werden und der zweite Deligierte ein Junge ist) und damit ist Sarah die erste Stellvertreterin mit 38 Stimmen. Da nun wieder ein Junge folgen muss wird Anna übersprungen und Simon zweiter Stellvertreter mit 6 Stimmen.
Ablauf der Wahl
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Dezember
Erste Informationen zur anstehenden Wahl und der Wahlablauf wird allen Schulleitungen in Marburg zugeschickt.
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Januar
Die Kandidierenden stellen sich an ihrer Schule zu Wahl auf. Dafür werden den Klassenlehrer*innen Listen zugesand.
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März
Alle wahlberechtigten Schüler*innen können abstimmen. Alle Kandidierenden bekommen das Ergebnis zugesand.
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Mai
Das neugewählte Kinder- und Jugendparlament trifft sich zum ersten Mal zur Sitzung, der sogennanten “ersten konstituierenden Sitzung”.