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KiJuPa-treff: 3km-Regel

Am 2. September haben wir uns erneut mit der 3-Kilometer-Regel auseinandergesetzt. Diese besagt, dass Schüler*innen der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) eine kostenlose Beförderung zur Schule erhalten, wenn der kürzeste Fußweg von ihrer Wohnung zur Schule mehr als 3 Kilometer beträgt. Das KiJuPa setzt sich dafür ein, eine Veränderung dieser Regel zu erreichen. Bereits zu Beginn des Jahres hatten wir uns intensiv mit diesem Thema beschäftigt und verschiedene Argumente eingebracht, die eine Anpassung der Regel rechtfertigen sollten. Dazu zählen vor allem die winterlichen Bedingungen, bei denen 3 Kilometer Fußweg aufgrund von Straßenverhältnissen und Witterung kaum zumutbar sind, sowie die Möglichkeit, den Einsatz von Elterntaxis, auch im Hinblick auf die Umwelt, zu verringern. Wir haben die verschiedenen Argumente erneut zusammengefasst und zusätzlich neue Ideen gesammelt, die nun als Grundlage für die weitere Arbeit dienen können.