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Kinder und Jugendliche haben Rechte – klar! Das wissen wir. Haben wir alle schon mal gehört. Doch was steht wirklich in der UN-Kinderrechtkonvention von 1989 drin? Was sind die Rechte von jungen Menschen? Wie werden sie ausgelegt und umgesetzt?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich am Donnerstag, 08.09.2022 die KiJuPaler*innen in ihrem Treff. Bei Austausch wurde schnell klar, dass die UN-Kinderrechtskonvention ein wichtiger Meilenstein ist und gleichzeitig lediglich einen Rahmen vorgibt. Ausgelegt und ausgestaltet müssen die Rechte vor Ort. Und so wurden gleich einige Ideen entwickelt, um die Kinder- und Jugendrechte stärker in den Fokus zu rücken. Eine Infopostkarte und ein Workshop für Schulklassen wurden angedacht.

Richtig spannend wurde es, als die KiJuPaler*innen die UN-Kinderrechtskonvention kritisch überprüften und um weitere Artikel ergänzten, die sie für ein gutes Leben in unserer Gesellschaft als wichtig erachten:

  • Recht auf soziale Kontakte, Beziehungen und Freundschaften,
  • Recht auf (politische) Mitgestaltung,
  • Recht auf Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen,
  • Recht auf bestmögliche, schnellstmögliche und auf die Wahl der medizinischen Behandlung (in Form eines finanziellen Ausgleichs),
  • Recht auf Taschengeld und das Erlernen mit wirtschaften von Geld,
  • Recht auf eigene Entscheidungen, solange es die eigene Gesundheit und Person und andere nicht gefährdet,
  • Recht auf bezahlbare oder kostenlose Mobilität und Bewegungsfreiheit

Ob daraus vielleicht die Marburger Kinder- und Jugendrechte werden? Das KiJuPa möchte auf jeden Fall weiter daran arbeiten. Wir halten Euch auf dem Laufenden! Es bleibt spannend!