Bericht zum KiJuPa-Treff Kinder- und Jugend­rechte am 13.12.22

Bei unse­rem 2. Treff zum Thema Kinder- und Jugend­rechte beschäf­tig­ten wir uns erneut mit der UN-Kinder­rechts­kon­ven­tion und haben die Kinder- und Jugend­rechte noch einmal unter die Lupe genom­men. Mithilfe von infor­ma­ti­ven Videos und Websei­ten konn­ten wir mehr über die Kinder­rechte erfah­ren! Unten findet ihr die verschie­de­nen Links zum Nachschauen.

Im letz­ten Kinder- und Jugend­rechte Treff wurden die Rechte um weitere ergänzt, die unse­ren KiJuPaler*innen noch gefehlt haben. Dieses Mal haben wir die Rechte ausfor­mu­liert, damit jede*r weiß, was gemeint ist. Hier seht ihr den ersten Entwurf der Kinder- und Jugend­rechte des KiJuPa Marburg:

  • Recht auf soziale Kontakte, Bezie­hun­gen und Freundschaften
    • Alle Kinder und Jugend­li­chen haben das Recht auf soziale Kontakte, Bezie­hun­gen und Freund­schaf­ten. Eltern, Soziale Insti­tu­tio­nen und Staat sollen dabei helfen dies zu ermög­li­chen (in Form von Hilfe, Ange­bo­ten etc.).
  • Recht auf (poli­ti­sche) Mitgestaltung
    • Alle Kinder und Jugend­li­chen haben das Recht bei poli­ti­schen Entschei­dun­gen, die sie betref­fen, mitzu­ent­schei­den. Sie haben das Recht Dinge durch ihre Meinung zu verän­dern und zu beeinflussen.
  • Recht auf Hilfs­mit­tel für Menschen mit Einschränkungen
    • Alle Kinder und Jugend­li­chen mit Einschrän­kun­gen haben das Recht Hilfs­mit­tel für ihre Behin­de­run­gen zu erhal­ten. Die Eltern sind dafür verant­wort­lich das zu gewähr­leis­ten. Falls diese es nicht können, muss der Staat diese Hilfen ermöglichen.
  • Recht auf best­mög­li­che, schnellst­mög­li­che und auf die Wahl der medi­zi­ni­schen Behand­lung (in Form eines finan­zi­el­len Ausgleichs)
    • Alle Kinder und Jugend­li­chen haben das Recht auf best­mög­li­che und schnellst­mög­li­che medi­zi­ni­sche Behand­lung und Vorsorge, sowie die Wahl der Behand­lung und die Möglich­keit diese zu bezah­len. Medi­zi­ni­sche Einrich­tun­gen sollen es allen ermög­li­chen behan­delt zu werden.
  • Recht auf Taschen­geld und das Erler­nen mit wirt­schaf­ten von Geld,
    • Kinder und Jugend­li­che haben das Recht eige­nes Geld zu besit­zen, um sich Sachen zu kaufen und ihre Frei­zeit zu gestal­ten. Der Staat soll Eltern dabei helfen, wenn sie nicht genug Geld haben, um etwas abzugeben.
  • Recht auf eigene Entschei­dun­gen, solange es die eigene Gesund­heit und Person und andere nicht gefährdet,
    • Kinder und Jugend­li­che haben nicht nur das Recht ihre Meinung zu äußern, sondern soll­ten auch selbst­stän­dig entschei­den dürfen, was sie wollen oder nicht. Darum soll­ten sie frei entschei­den dürfen, wenn sie dadurch nicht ihre oder die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den von ande­ren gefährden.
  • Recht auf bezahl­bare oder kosten­lose Mobi­li­tät und Bewegungsfreiheit
    •  Da Kinder und Jugend­li­che sehr auf Busse und andere öffent­li­che Mobi­li­täts­an­ge­bote ange­wie­sen sind, soll­ten diese bezahl­bar oder ganz kosten­los für sie sein. Der Staat könnte dabei durch Unter­stüt­zun­gen helfen.
  • Recht auf Schutz der Kinderrechte
    • Die Kinder- und Jugend­rechte sollen durch den Staat oder unab­hän­gige Orga­ni­sa­tio­nen geschützt werden. Falls sie nicht einge­hal­ten werden, muss es Konse­quen­zen geben.
  • Recht auf zugäng­li­che Bildung
    • Alle Kinder und Jugend­li­chen haben das Recht auf Bildung und die Zugäng­lich­keit zu dieser. Die Bildungs­ein­rich­tun­gen soll­ten in der Nähe der Kinder sein und gut erreich­bar sein (z.B. durch Infra­struk­tu­ren etc.).

Falls ihr noch weitere Ideen für Kinder- und Jugend­rechte habt, könnt ihr uns eure Ideen gerne bei den Treffs und Sitzun­gen mittei­len oder eine Email an uns schi­cken (kijupa@marburg-stadt.de), so können wir die Rechte der Kinder und Jugend­li­chen immer mehr erweitern!

Hier findet ihr ein Video zum Einstieg: Kinder­rechte – erklärt für Kinder ab 8 Jahren – YouTube
Auf dieser Seite könnt ihr euch verschie­dene Kinder­rechte anhö­ren und erklä­ren lassen: Deine Rechte | Kinder Minis­te­rium – Kinder Minis­te­rium (kinder-ministerium.de)
Und dieses Video ist auch für ältere etwas inter­es­sant: Kinder- und Jugend­rechte – YouTube

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4. Zweck der Datenerhebung und Rechtsgrundlage

Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten auf Basis Ihrer Einwilligung durch Ihre verbindliche Anmeldung und/oder die Ihres Kindes zur Veranstaltung.

Im Rahmen der Anmeldung für eine Veranstaltung müssen einige Basisdaten angegeben werden. Dazu gehören: Vor- und Nachname der Teilnehmenden, Postanschrift, Geburtsdatum, Namen der Erziehungsberechtigten, E-Mail-Adresse, Telefon.

Zudem können oftmals je nach Veranstaltungsart weitere Angaben erforderlich sein (z. B. Allergien, Beeinträchtigungen, Schwimmabzeichen). Für Ermäßigungsanträge benötigen wir die entsprechenden Nachweise.

Foto-/Film-/Tonaufnahmen während der Veranstaltung(en)

Bei unseren Veranstaltungen werden u. a. Fotoaufnahmen angefertigt, die in verschiedenen on- und offline Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahmen sind mit der bildlichen Darstellung von anwesenden Personen verbunden, wobei die Personenauswahl zufällig erfolgt. Eine Darstellung der Bilder kann auf unserer Homepage und in Printmedien erfolgen. Die Bilder werden von uns sorgfältig geprüft. Wir verwenden keine unvorteilhaften Bilder.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, den Aufnahmen Ihrer Person oder den Ihres Kindes zu widersprechen.

5. Dauer der Speicherung

Wir verarbeiten Ihre Daten nur so lange, wie es zur Planung und abschließenden Durchführung der Veranstaltung oder aufgrund geltender Rechtsvorschriften wie z. B. der Aufbewahrungspflicht von Rechnungsunterlagen erforderlich ist.

6. Übertragung der Daten an Dritte

Im Rahmen der Vertragserfüllung kann es erforderlich sein, dass Ihre bzw. die Daten Ihres Kindes an einen externen Veranstalter oder Projektpartner übermittelt werden müssen. Dieser wird die personenbezogenen Daten nur im Rahmen der Veranstaltung und insbesondere zur Teilnahmeverwaltung verarbeiten.

Ansonsten erfolgt eine Übertragung von Daten lediglich an die Stadtkasse Marburg zur Abwicklung der Teilnahmegebühren.

7. Rechte der Betroffenen

Nach den Vorschriften der DSGVO stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über die gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung oder Löschung der gespeicherten Daten (Art. 16, 17 DSGVO)
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
  • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.